Zur geplanten Novelle des Bundeswaldgesetzes: „Wir brauchen ökol. Mindestanforderungen als gute forstliche Praxis“

Die Bundesregierung will das Bundeswaldgesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzen und im Frühjahr 2024 eine Novelle ins Kabinett bringen. Derzeit wertet das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium mehr als 50 Stellungnahmen aus den Ländern und von Verbänden aus. Auf dieser Basis wird dann der Referentenentwurf erarbeitet – und mit anderen betroffenen Bundesressorts sowie den Ländern abgestimmt, vermeldet das Bundeslandwirtschaftsministerium. Der UFZ-Umweltjurist Prof. Wolfgang Köck, Vorstandsmitglied des Deutschen Naturschutzrechtstags und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen, erklärt, wie eine umweltgerechte Reform des Waldgesetzes aussehen sollte.

Quelle: IDW