BVL ermöglicht Bekämpfung gravierender Viruserkrankung bei Rüben

Auf Antrag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen wird Notfallzulassung zur Saatgutbehandlung von Zuckerrüben erteilt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 14. Dezember 2020 auf Grundlage des Artikels 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung dem Pflanzenschutzdienst Nordrhein-Westfalen eine Notfallzulassung zur begrenzten Saatgutbehandlung und Aussaat von Zuckerrübensaatgut mit dem Wirkstoff Thiamethoxam vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021 erteilt.

Quelle: IDW