Lichtverschmutzung im Bundesnaturschutzgesetz: Erstmals wissenschaftlich fundierte Regelungsoptionen vorgelegt

Künstliches Licht in der Nacht ist eine allgegenwärtige Umweltbeeinträchtigung. Seine Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Lebensgemeinschaften und Ökosysteme sind wissenschaftlich gut dokumentiert. Das hat den Gesetzgeber veranlasst, eine zusätzliche Schutzvorschrift in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufzunehmen. Doch Außenbeleuchtungen einer Steuerung zu unterwerfen, die die Schutzbedürfnisse von Arten sachgerecht berücksichtigt, ist schwierig. Deshalb hat das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) nun eine naturwissenschaftliche und rechtliche Grundlage für die Umsetzung des § 41a BNatSchG geschaffen und in einer BfN-Schrift veröffentlicht.
Quelle: IDW